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   LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,68170
LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09 B ER (https://dejure.org/2010,68170)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.09.2010 - L 3 R 347/09 B ER (https://dejure.org/2010,68170)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. September 2010 - L 3 R 347/09 B ER (https://dejure.org/2010,68170)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Mit Schreiben vom 13. August und 26. August 2008 teilte der Kläger mit, die beabsichtigte Verrechnung erachte er - unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. Mai 2008 (IX ZB 51/07) - als nicht zulässig.

    Insoweit liegt auch den vom Kläger angeführten Entscheidungen des BSG vom 10. Dezember 2003 (B 5 RJ 18/03 R) und des BGH vom 29. Mai 2008 (IX ZB 51/07) ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Im Übrigen ergebe sich eine fehlende Verrechnungsmöglichkeit auch aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003, B 5 RJ 80/03 R - es hätte B 5 RJ 18/03 R heißen müssen), wonach eine Verrechnung bei laufenden Bezügen nur in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig sei (§ 114 Abs. 2 InsO); dieser Zeitraum sei jedoch abgelaufen.

    Insoweit liegt auch den vom Kläger angeführten Entscheidungen des BSG vom 10. Dezember 2003 (B 5 RJ 18/03 R) und des BGH vom 29. Mai 2008 (IX ZB 51/07) ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 21 B 1829/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verrechnung einer Altersrente mit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Insoweit stütze sich die Kammer auf Beschlüsse des LSG B.-B. vom 19. Januar 2009 - L 21 B 1829/08 R ER - und vom 27. Juli 2009 - L 33 R 204/09 B ER -.

    Der Entscheidung des Landessozialgerichts B.-B. vom 19. Januar 2009 (L 21 B 1829/08 R ER) könne nicht gefolgt werden, da auch dort die Ermächtigung zur Verrechnung bereits Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt worden sei.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 SF 1/09 S

    Wirksamkeit einer Ermächtigung zur Durchführung der Verrechnung; Erklärung durch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Auch soweit man der hier vertretenen Auffassung nicht folgt, ergibt sich aus der formellen Einkleidung in die Form eines Bescheides nicht, dass die in dem Verwaltungsakt enthaltene Willenserklärung keine Wirksamkeit entfaltet (vgl. BSG, Beschluss vom 22. September 2009 - B 4 SF 1/09 S - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 33 R 204/09

    Verrechnung; Insolvenz; Restschuldbefreiungsphase

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Insoweit stütze sich die Kammer auf Beschlüsse des LSG B.-B. vom 19. Januar 2009 - L 21 B 1829/08 R ER - und vom 27. Juli 2009 - L 33 R 204/09 B ER -.
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Sie muss Art und Umfang der Forderung so genau bezeichnen, dass der Ermächtigte, also hier die Beklagte, als Empfänger der Willenserklärung ohne weiteres eine substantiierte Verrechnungserklärung abgeben konnte (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R -, SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Das BVerwG hat sich zur Anwendbarkeit der Vorschriften des §§ 387 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im öffentlichen Recht dahin gehend geäußert, dass einer solchen Anwendbarkeit nichts entgegen stehe und damit im Wesentlichen die Behörde so gestellt wird wie ein Privatrechtssubjekt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6/82 - BVerwGE 66, 218, 220).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R

    Erklärung der Verrechnung - Verwaltungakt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Der Senat folgt der Auffassung des 13. Senats, nach der eine Verrechnung in Form eines Verwaltungsakts vorgenommen werden kann (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - B 13 R 31/08 R - juris).
  • BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83

    Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Die Vorschrift in § 226 Abs. 1 Abgabenordnung 1977, zu welcher das Urteil des BFH vom 2. April 1987 (- VII R 148/83 - BFHE 149, 482 ff., zitiert nach juris) ergangen ist, verweist ausdrücklich auf die Regelungen des bürgerlichen Rechts.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - L 28 B 290/07

    Sanktionsbescheid - sofortige Vollziehbarkeit - einstweiliger Rechtsschutz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09
    Um eine Entscheidung zugunsten des Bescheidadressaten zu treffen, ist deshalb jedenfalls zunächst erforderlich, dass bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des streitigen Bescheides (vgl. Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage 2008, Rdnr. 193 ff.) und ein Aussetzungsinteresse, mithin zumindest ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit, bestehen, dem Betroffenen also das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, (Beschluss des LSG B.-B. vom 6. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER - ZFSH/SGB 2007, 549 - 551).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11

    Rentenversicherung - Altersrente - Verrechnung von

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verwaltungsakte der Beklagten und der Beigeladenen sowie der Gerichtsakte des erledigten Streitverfahrens L 3 R 347/09 B ER, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER.

    Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen und weiteren Begründung wird auf die Ausführungen des Senats in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER Bezug genommen (vgl. ferner BSG, Urteil vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R -, juris Rdnr. 48ff.).

    Der Senat verweist auf seine Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER (vgl. ferner Urteil BSG vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R -, juris Rdnr. 57 ff; Häußler in Hauck/Noftz, a.a.O., § 51 Rn. 12; Seewald in Kassler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 51 Rn. 18).

    Der Senat verweist auch insoweit zum einen auf seine Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14

    Rentenversicherung - Verrechnung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge nebst

    Daher hat die Anfechtungsklage gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG keine aufschiebende Wirkung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2010 - L 3 R 347/09 B ER - juris; für die Anwendung von § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG dagegen: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Februar 2011 - L 5 R 17/11 B ER - juris; SG Fulda, Beschluss vom 26. April 2011 - S 3 R 130/11 ER - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2018 - L 6 KR 30/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige

    Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dann, auch wenn die Einzel- oder Gesamtvollstreckung ausgeschlossen ist, immer noch eine Aufrechnung nach § 51 SGB I möglich, die Pfändungsfreigrenzen sind dabei nicht zu beachten (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.03.2015, L 1 R 425/14 B ER, Leitsatz und Rn. 38, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. September 2010 - L 3 R 347/09 B ER -, Rn. 34, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - L 1 R 471/15

    Entscheidung über die Verrechnung bestandskräftiger Beitragsforderungen mit

    Bei der hier vorgenommen Verrechnung handelt es sich um eine Entscheidung zur Anforderung von Beiträgen i. S. d. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. Februar 2011 - L 5 R 17/11 B ER -, a.A. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2010 - L 3 R 347/09 B ER -, wonach § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG einschlägig ist; jeweils juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 3 R 394/15

    Verrechnung - Herabsetzung von laufenden Leistungen - aufschiebende Wirkung -

    Bei der hier vorgenommen Verrechnung handelt es sich um eine Herabsetzung von laufenden Leistungen (so Beschluss des erkennenden Senats vom 2. September 2010 - L 3 R 347/09 B ER -, juris; a.A. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 14. Februar 2011 - L 5 R 17/11 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2016 - L 1 R 471/15 B ER -, wonach § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG einschlägig ist).
  • SG Münster, 22.02.2019 - S 14 R 70/19
    Bei der vorliegenden Verrechnung gem. § 52 SGB I handelt es sich um eine Entscheidung zur Anforderung von Beiträgen i. S. d. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (LSG) Beschluss vom 14.02.2011 - L 5 R 17/11 B ER, juris Rn. 11, ebenso Krodel , aaO., 2. Aufl. 2008, Rn. 107-110, vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 21.03.2016.- L 1 R 471/15 B ER, juris ; aA noch LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 02.09.2010 - L 3 R 347/09 B ER, wonach § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG einschlägig sei; jeweils nach juris).
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